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Festsetzung des Mindestlohntarifs für di · Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich

§ 4 Festsetzung des Mindestlohntarifs für diGrünflächen und Gartenanlagen

M 5/2025/XXVI/99/5

In KraftAmtlicher Text

(1) Für das Reinigen (z. B. Entfernen von Papierabfällen) gebühren 0,4684 €, für das Bewässern 0,4855 € und für das maschinelle Mähen samt Entfernen des Grases 0,8030 € je Quadratmeter Grünfläche jährlich, aufgeteilt auf zwölf Monatsbeträge.

(2) Für das Betreuen von Bäumen und Sträuchern, Blumenbeeten usw. sowie das Entfernen von Laub und Ästen und ähnliche Arbeiten gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und unter Zugrundelegung eines Stundenlohnes von 15,15 € zu errechnen ist.

(3) Die sich aus Abs. 1 ergebende Summe ist kaufmännisch auf Cent zu runden.