§ 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für diBetreuung von Aufzügen
M 15/2025/XXVI/99/15
(1) Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber jeweils folgende Pauschalbeträge:
1. bis zu vier Geschossen 135,25 €
2. für jedes weitere Geschoß 8,42 €.
(2) Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.
Verweist auf
Zitiert von
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 6
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