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Festsetzung des Mindestlohntarifs für di · Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg

§ 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für diBetreuung von Aufzügen

M 15/2025/XXVI/99/15

In KraftAmtlicher Text

(1) Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber jeweils folgende Pauschalbeträge:

1. bis zu vier Geschossen 135,25 €

2. für jedes weitere Geschoß 8,42 €.

(2) Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.