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Festsetzung des Mindestlohntarifs für di · Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten

§ 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für diAufzüge

M 9/2025/XXVI/99/9

In KraftAmtlicher Text

(1) Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber jeweils folgenden Pauschalbetrag:

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bis zu vier Geschossen (Ein-, Ausstiegsstellen) 142,48 €

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und für jedes weitere Geschoß (Ein-, Ausstiegsstelle) 9,31 €.

(2) Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung des Aufzuges (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.