§ 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für diAufzüge
M 9/2025/XXVI/99/9
(1) Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber jeweils folgenden Pauschalbetrag:
-
bis zu vier Geschossen (Ein-, Ausstiegsstellen) 142,48 €
-
und für jedes weitere Geschoß (Ein-, Ausstiegsstelle) 9,31 €.
(2) Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung des Aufzuges (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.
Verweist auf
Zitiert von
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 6
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