§ 8a Frauenförderungsplan des BundesministeriFörderung des Frühkarenzurlaubs und der Väterkarenz
1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Personalabteilung informiert jeden Vater spätestens nach Meldung der Geburt eines Kindes über die Möglichkeit eines Frühkarenzurlaubs und einer Väterkarenz sowie die neuen zeitlichen Erfordernisse und/oder neue Rahmenbedingungen des Mitarbeiters.