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Festsetzung des Mindestlohntarifs für im · Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich

§ 6 Festsetzung des Mindestlohntarifs für imUrlaubszuschuss

M 20/2025/XXV/99/1

In KraftAmtlicher Text

Den nicht unter das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, BGBl. Nr. 235/1962 , in der geltenden Fassung, fallenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gebührt ein Urlaubszuschuss, der gemäß § 9 Abs. 2 HGHAngG zu berechnen ist.