Festsetzung des Mindestlohntarifs für Au · Festsetzung des Mindestlohntarifs für Au-Pair-Kräfte
§ 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für AuEntgelt
Mindestlohntarif für Au-Pair-Kräfte M 23/2025/XXV/99/2
Der Au-Pair-Kraft mit Wohnung und Verpflegung bei Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber (Gastfamilie) gebührt für die Tätigkeit als Au-Pair-Kraft (Kinderbetreuung und leichte Mithilfe im Haushalt) für eine Arbeitszeit von 16,5 Stunden inklusive Arbeitsbereitschaft ein monatlicher Mindestbruttobarlohn von 551,10 €.