§ 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für diBetreuung von Aufzügen
M 19/2025/XXVI/99/19
(1) Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, für die Betreuung eines Aufzuges monatlich von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber einen Pauschalbetrag von 161,02 €. Dieser Betrag erhöht sich in Wohnhäusern mit mehr als sieben Geschossen für jedes weitere Geschoß um 14,06 €.
(2) Unter Betreuung ist die tägliche Überprüfung des Aufzuges (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung und Wartung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.
Verweist auf
Zitiert von
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 6
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 6
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 6
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 6
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 6
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 6
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 6
- Festsetzung des Mindestlohntarifs für di § 6