NISG 2026 · Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026
§ 49 NISG 2026Verweisungen
6. Hauptstück Schlussbestimmungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, soweit nichts anderes angeordnet wird.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-10-01