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ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz

§ 113 ElWGAusübungsvoraussetzungen für den Betrieb von Verteilernetzen

3. Hauptstück Betrieb von Verteilernetzen

In KraftAmtlicher Text

(Grundsatzbestimmung) (1) Der Betrieb eines Verteilernetzes innerhalb eines Bundeslandes bedarf einer Konzession.

(2) Die Ausführungsgesetze haben insbesondere die Konzessionsvoraussetzungen und die Parteistellung bei der Konzessionserteilung sowie die für die Erteilung einer Konzession für den Betrieb von Verteilernetzen erforderlichen besonderen Verfahrensbestimmungen zu regeln.