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ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz

§ 163 ElWG

4. Abschnitt Wirksamere Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers

In KraftAmtlicher Text

In den Fällen, in denen das Übertragungsnetz am 3. September 2009 im Eigentum eines vertikal integrierten Elektrizitätsunternehmens gestanden hat, und Regelungen bestehen, die eindeutig eine wirksamere Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers gewährleisten als die Bestimmungen zum unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (§ 155 bis § 159), besteht die Möglichkeit, die Entflechtungsvorschriften des § 154 nicht anzuwenden.