§ 3 Erlassung des Heimarbeitstarifs für die Heimarbeitszuschlag
H 1/2026/XI/45/1
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.
H 1/2026/XI/45/1
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.