APAB-QAV · APAB-Qualitätssicherungsprüfungsantragsverordnung
§ 1 APAB-QAV
Die Beantragung einer Qualitätssicherungsprüfung gemäß § 29 Abs. 1 APAG hat mittels des dafür auf der Website der APAB bereitgestellten Formulars zu erfolgen. Sofern die Antragstellung über ein entsprechendes Webformular der APAB möglich ist, hat die Antragstellung auf diesem Weg zu erfolgen.
Verweist auf
- APAB-QAV Art. 29