Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-V · Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung
§ 15 Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-VAugenfachärztliche Untersuchung des Kindes
3. Abschnitt Untersuchungsprogramm für Kinder
Ab dem 22. bis spätestens im 36. Lebensmonat des Kindes ist eine Untersuchung der Augen durch eine Fachärztin / einen Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie gemäß Anlage B vorgesehen.