§ 2 Heimarbeitstarif für die Herstellung odeEntgelte
H 3/2026/VIII/38/1
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 11,78 € zu berechnen.
H 3/2026/VIII/38/1
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 11,78 € zu berechnen.