§ 2 Heimarbeitstarif für die Herstellung odeEntgelte
H 7/2026/VIII/38/5
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 12,18 € zu berechnen.
H 7/2026/VIII/38/5
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 12,18 € zu berechnen.