§ 2 Heimarbeitstarif für die Herstellung odeEntgelte
H 8/2026/VIII/38/6
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 9,52 € zu berechnen.
H 8/2026/VIII/38/6
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 9,52 € zu berechnen.