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Inflationsanpassungsverordnung 2027 · Inflationsanpassungsverordnung 2027

§ 2 Inflationsanpassungsverordnung 2027

In KraftAmtlicher Text

zum Außerkrafttreten vgl. § 4

Die nach § 33a Abs. 3 EStG 1988 ermittelte Inflationsrate beträgt 3,4%, weshalb die für das Kalenderjahr 2026 geltenden Beträge für das Kalenderjahr 2027 um 2,2666% periodisch anzuheben und auf volle Euro aufzurunden sind.