Inflationsanpassungsverordnung 2027 · Inflationsanpassungsverordnung 2027
§ 2 Inflationsanpassungsverordnung 2027
zum Außerkrafttreten vgl. § 4
Die nach § 33a Abs. 3 EStG 1988 ermittelte Inflationsrate beträgt 3,4%, weshalb die für das Kalenderjahr 2026 geltenden Beträge für das Kalenderjahr 2027 um 2,2666% periodisch anzuheben und auf volle Euro aufzurunden sind.