Frauenförderungsplan BMWET · Frauenförderungsplan BMWET
§ 13 Frauenförderungsplan BMWETAufnahme oder Besetzung von Arbeitsplätzen
B. Besondere Förderungsmaßnahmen
Die/Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen ist über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zur Aufnahme oder Besetzung eines Arbeitsplatzes unter Angabe des Geschlechterverhältnisses zu informieren.