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Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerin · Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer

§ 3 Lehrlingseinkommen für FitnessbetreuerinFestsetzung von Sonderzahlungen

Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer L 4/2026/XXI/95/1

In KraftAmtlicher Text

(1) Jeder Lehrling erhält einmal im Lehrjahr einen Urlaubszuschuss in Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, fällig bei Urlaubsantritt. Wird der Urlaub in mehreren Teilen konsumiert, bei Konsumation des längeren Urlaubsteiles, spätestens jedoch am 30. Juni. Während des Lehrjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses.

(2) Jeder Lehrling erhält einmal im Lehrjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, fällig spätestens am 30. November. Während des Lehrjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.