AABeamtWidAnO · Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amtes auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten AABeamtWidAnO Art. 3Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Vorherige · Art. 2 Inhalt