ABüFöG · Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs
ABüFöG Art. 2Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
ABüFöG · Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.