ADLV · Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes
ADLV Art. 5Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst
Abschnitt 2 Vorbereitungsdienst
Die Beamtinnen und Beamten führen während des Vorbereitungsdienstes die in der Anlage aufgeführten Dienstbezeichnungen.