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AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken

AgrStatG Art. 14Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt

Unterabschnitt 6 Baumschulerhebung

In KraftAmtlicher Text

(1) Erhebungsmerkmale der Baumschulerhebung sind die Baumschulfläche insgesamt und nach Pflanzengruppen und Vermehrungsmerkmalen sowie die Bestände an Forstpflanzen nach Zahl und Art.

(2) Der Berichtszeitpunkt ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung.