AnzV · Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz
AnzV Art. 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.
AnzV · Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.