ArbnErfGDV 2 · Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfGDV 2 Art. 13Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
ArbnErfGDV 2 · Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.