6. AusbDienstLArbbV · Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch 6. AusbDienstLArbbV Art. 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft. ← Vorherige · Art. 1 Inhalt