AuslSchuldAbkAGErG 3 · Drittes Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden AuslSchuldAbkAGErG 3 Art. 4 In KraftAmtlicher Text Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Vorherige · Art. 3 Inhalt