AutoKflAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau
AutoKflAusbV Art. 2Dauer der Berufsausbildung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.