BankkflAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau
BankkflAusbV Art. 10Prüfungsbereiche von Teil 2
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Vermögen aufbauen und Risiken absichern,
2.
Finanzierungsvorhaben begleiten,
3.
Kunden beraten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.