BBFestV 2024 · Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2024 BBFestV 2024 Art. 3Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Vorherige · Art. 2 Inhalt