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BevStatG · Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

BevStatG Art. 1Zweck der Erhebung

In KraftAmtlicher Text

Folgende Bundesstatistiken werden geführt, um die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung sowie ihre Veränderungen und deren Ursachen festzustellen: 1.

die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, untergliedert in die a)

Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen,

b) Geburtenstatistik,

c) Sterbefallstatistik einschließlich Todesursachenstatistik,

2.

die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen,

3.

die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften,

4.

die Wanderungsstatistik und

5.

die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.