BGB Art. 1983Bekanntmachung
Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben
Das Nachlassgericht hat die Anordnung der Nachlassverwaltung durch das für seine Bekanntmachungen bestimmte Blatt zu veröffentlichen.
Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben
Das Nachlassgericht hat die Anordnung der Nachlassverwaltung durch das für seine Bekanntmachungen bestimmte Blatt zu veröffentlichen.