BGB Art. 2272Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Titel 8 Gemeinschaftliches Testament
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
Titel 8 Gemeinschaftliches Testament
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.