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BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

BGB Art. 50aBekanntmachungsblatt

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

In KraftAmtlicher Text

Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt, sind Bekanntmachungen des Vereins in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.