BGB Art. 548aMiete digitaler Produkte
Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
Die Vorschriften über die Miete von Sachen sind auf die Miete digitaler Produkte entsprechend anzuwenden.
Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
Die Vorschriften über die Miete von Sachen sind auf die Miete digitaler Produkte entsprechend anzuwenden.