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BinSchEO · Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

BinSchEO Art. 23Tragfähigkeit

Zweiter Abschnitt Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind

In KraftAmtlicher Text

Die Tragfähigkeit in Süßwasser mit der Dichte 1 entspricht der Wasserverdrängung von der Leerebene bis zur oberen Eichebene. Die Tragfähigkeit ist in Tonnen anzugeben und in Rubrik 22 des Eichscheins einzutragen, wobei auf 3 Dezimalstellen gerundet wird.