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BinSchPersV · Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

BinSchPersV Art. 44Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände

Abschnitt 4 Voraussetzungen für besondere Berechtigungen

In KraftAmtlicher Text

Wer die besondere Berechtigung für Großverbände erwerben will, muss 1.

verfügen über ein Unionspatent,

2.

eine Fahrzeit von mindestens 720 Tagen vorweisen können, davon mindestens 540 Tage als Schiffsführer oder Schiffsführerin und

3.

mindestens 180 Tage Kurs und Geschwindigkeit eines Großverbandes selbstständig bestimmt haben.