BinSchUO2018Anh II · Nationale Sonderbestimmungen
BinSchUO2018Anh II Art. 1Anzuwendende Vorschriften
Kapitel 1 Sondervorschriften für Fähren, Allgemeines
1.
Für Fähren, die keine Kahn- oder Kahnseilfähren sind, sind die Kapitel 1, 2 Unterkapitel 1 und das Kapitel 4 sowie, soweit zutreffend, das Kapitel 3 anzuwenden.
2.
Für Kahn- und Kahnseilfähren sind die Kapitel 1 und 2 Unterkapitel 2 anzuwenden.