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BKV · Berufskrankheiten-Verordnung

BKV Art. 7Aufgaben

Abschnitt 2 Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

In KraftAmtlicher Text

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (Sachverständigenbeirat) ist ein wissenschaftliches Gremium, das das Bundesministerium bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten unterstützt.