BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
BVerfGG Art. 96b
Siebzehnter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 13 Nummer 3a
Dem Bundeswahlausschuss ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
Siebzehnter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 13 Nummer 3a
Dem Bundeswahlausschuss ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.