DBBATZV · Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bank AG DBBATZV Art. 3Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. ← Vorherige · Art. 2 Inhalt