EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 Art. 36aSicherheiten für Windenergieanlagen an Land
Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Windenergieanlagen an Land bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 30 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.