EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 Art. 37eErlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments
Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
Der Zuschlag erlischt bei Geboten bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments, soweit die Anlagen nicht innerhalb von 24 Monaten in Betrieb genommen worden sind oder soweit die Zahlungsberechtigung nach § 38 nicht spätestens 26 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe des Zuschlags (materielle Ausschlussfrist) zulässig und begründet beantragt worden ist.