EEG 2023 · Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
EEG 2023 Art. 38fZuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments
Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments
Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments sind dem Standort, auf den sich das Gebot bezieht, verbindlich und dauerhaft zugeordnet. Sie dürfen nicht ganz oder teilweise auf andere Standorte übertragen werden.