Ems LV · Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems
Ems LV Art. 16Distanzlotsungen
Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Emden dürfen über ihr Seelotsrevier hinaus zwischen den Außenstationen der deutschen Nordseereviere (jeweilige Position des Lotsenschiffes) lotsen; über diesen Bereich hinaus dürfen sie nicht lotsen.