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Ems LV · Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems

Ems LV Art. 7Ausnahmen von der Lotsenannahmepflicht

In KraftAmtlicher Text

Von der Lotsenannahmepflicht ausgenommen sind die Führer von Dienstschiffen des Bundes und der Häfen- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder sowie Führer von Tankschiffen mit einer Länge bis einschließlich 60 m und einer Breite bis einschließlich 10 m im Verkehr zwischen Emden und Delfzijl oder Eemshaven und Delfzijl oder Eemshaven und Emden.