EnVKG Art. 13Beauftragte Stelle
Abschnitt 2 Neu in Verkehr gebrachte Produkte
Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.