ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO Art. 7Gleisneigung
Die Vorschriften des § 7 der EBO gelten entsprechend.
ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Die Vorschriften des § 7 der EBO gelten entsprechend.