FischBeihV · Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Fischereierzeugnisse FischBeihV Art. 7Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft. ← Vorherige · Art. 6 Inhalt