FischEtikettV · Verordnung zur Durchführung des Fischetikettierungsgesetzes
FischEtikettV Art. 8Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
FischEtikettV · Verordnung zur Durchführung des Fischetikettierungsgesetzes
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.